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Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das WDModG beschlossen, und der Bundesrat dem WDModG am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Es ist beabsichtigt, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verkünden, damit es am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Damit beginnt das Wort „kriegstüchtig“ sich in Deutschland 80 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges wieder mit Leben zu füllen. Die Daten der Wehrerfassung der Bundeswehr werden durch die kommunalen Meldeämter befüllt. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt.

Infolgedessen entfällt auch der Bedarf für die Übermittlungssperre 10 (Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG, Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr).

Von admin

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