Der Staat braucht Geld – Zuckersteuer ab 2027

August 26, 2026 0 Von admin

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Die Debatte um eine Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke beschäftigt die deutsche Politik seit Jahren. Ursprünglich als Zweckabgabe zur Entlastung des Gesundheitssystems geplant, gewinnen die Pläne im Bundesfinanzministerium an Schärfe. Neuere Entwürfe zeichnen ein Bild, das weit über den bloßen Gesundheitsschutz hinausgeht: Die Abgabe soll früher kommen, breiter ansetzen – und betrifft überraschenderweise auch kaloriensparende Zero-Produkte.

Die Eckpunkte der geplanten Regelung

Der Gesetzgeber plant eine gestaffelte Abgabe auf industriell hergestellte Süßgetränke, die nun bereits ab 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte. Die Staffelung richtet sich im Wesentlichen nach dem Zuckergehalt je 100 Milliliter:

  • Unter 4,5 g Zucker / 100 ml: Befreit (sofern keine künstlichen Süßstoffe enthalten sind).
  • 4,5 g bis 7 g Zucker / 100 ml: 26 Cent pro Liter.
  • Mehr als 7 g bis 10 g Zucker / 100 ml: 32 Cent pro Liter.
  • Mehr als 10 g Zucker / 100 ml: 38 Cent pro Liter.
  • Süßstoff- und Zero-Getränke: Pauschal 26 Cent pro Liter.

Zusätzlich zum Kreis klassischer Limonaden sollen nach aktuellen Überlegungen auch Eistees, Fruchtsäfte, Fertigkaffees, Milchmischgetränke, Pflanzendrinks sowie Biermischgetränke in die Abgabe einbezogen werden.

Mögliche Preiserhöhungen im Handel

Rechnet man die reine Lenkungsabgabe plus die darauf anfallende Mehrwertsteuer von 19 % um, ergeben sich bei einer vollständigen Weitergabe an den Endverbraucher spürbare Preisanstiege im Supermarktregal:

Produktkategorie Zuckergehalt / Zutat Zusatzabgabe / Liter Aufpreis (inkl. 19% MwSt.)
Zero- / Light-Limonade (1,5 Liter) 0 g Zucker (Süßstoff) 26 Cent / l +0,46 € pro Flasche
Fruchtsaft / Eistee (1,0 Liter) 5,5 g / 100 ml 26 Cent / l +0,31 € pro Flasche
Klassische Cola (1,5 Liter) 10,6 g / 100 ml 38 Cent / l +0,68 € pro Flasche
Energy Drink (0,5 Liter Dose) 11,0 g / 100 ml 38 Cent / l +0,23 € pro Dose

Bewertung: Abgabe auf Zero-Getränkekonzepte konterkariert den Lenkungseffekt

Das ursprüngliche Ziel der Abgabe war die Verhaltenssteuerung: Hersteller sollten motiviert werden, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, während Verbraucher einen finanziellen Anreiz erhielten, zu zuckerarmen oder zuckerfreien Alternativen zu greifen. Dieses System hat im Ausland – beispielsweise in Großbritannien – nachweislich zu Rezepturanpassungen der Industrie geführt.

Die Einbeziehung von zuckerfreien Zero-Getränken per Pauschalabgabe weicht dieses Prinzip jedoch auf. Wenn ein zuckerfreies Getränk durch die Besteuerung von Süßstoffen ähnlich verteuert wird wie eine moderat gesüßte Limonade, entfällt der direkte Preisvorteil für die zuckerfreie Variante. Ein konsistenter Anreiz zur Umstellung auf zuckerfreie Alternativen geht dadurch verloren.

Kritiker aus Wirtschaft und Politik bemängeln, dass der Fokus der Reform von der Gesundheitspolitik hin zur Konsolidierung des Staatshaushalts verschoben wurde. Während die Abgabe anfangs als zweckgebundene Finanzierungsquelle für Präventionsmaßnahmen und die gesetzliche Krankenversicherung konzipiert war, deutet der aktuelle Entwurf auf eine allgemeine Bundessteuer hin, die Schätzungen zufolge im ersten Jahr rund 650 Millionen Euro einbringen soll.

Für die Betriebe der Lebensmittel- und Getränkeindustrie bedeutet die breite Ausweitung der Abgabe zudem einen erheblichen Umstellungsaufwand bei der Preisgestaltung und Produktdeklaration. Ob die Regelung im parlamentarischen Verfahren in dieser Form Bestand hat, bleibt abzuwarten.